
Erzbischöfliche
Maria-Ward-Realschule St. Zeno

Sehr geehrte Eltern,
der Freistaat Bayern unterstützt Schulträger staatlich anerkannter Schulen bei der Finanzierung der Aus-bildung pro Schüler/Schülerin in Höhe von gegenwärtig monatlich 110 € für 12 Monate eines Kalenderjahres. Dieser Betrag wird von den Regierungen zur Verrechnung unmittelbar den Schulträgern zugeteilt. Voraussetzung dafür ist die unten aufgeführte Erklärung. Diese Leistung wird nämlich nicht gewährt, wenn Ihrem Kind im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung die Schulausbildung finanziert wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Andreas Katzengruber
Realschuldirektor i. K.
Erklärung
betr. Schulgeldersatz nach Art. 40 BaySchFG i.V.m. § 19 AVBaySchFG
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