Sehr geehrte Eltern, 

der Freistaat Bayern unterstützt Schulträger staatlich anerkannter Schulen bei der Finanzierung der Aus-bildung pro Schüler/Schülerin in Höhe von gegenwärtig monatlich 110 € für 12 Monate eines Kalenderjahres. Dieser Betrag wird von den Regierungen zur Verrechnung unmittelbar den Schulträgern zugeteilt. Voraussetzung dafür ist die unten aufgeführte Erklärung. Diese Leistung wird nämlich nicht gewährt, wenn Ihrem Kind im Rahmen einer anderweitigen öffentlichen Förderung die Schulausbildung finanziert wird. 

Mit freundlichen Grüßen 

gez. Andreas Katzengruber
Realschuldirektor i. K.

Erklärung
betr. Schulgeldersatz nach Art. 40 BaySchFG i.V.m. § 19 AVBaySchFG
Als Erziehungsberechtigte/r meines Kindes …
… beantrage ich einen Zugang zur Nutzung der schul.cloud® für folgende Personen:
schul.cloud für mein oben genanntes Kind:

Hier wird eine funktionierende E-Mail-Adresse des Kindes benötigt. Die Angabe einer E-Mail-Adresse, mit der bereits ein schul.cloud-Account verknüpft ist, ist NICHT möglich.

schul.cloud für mich selbst (Erziehungsberechtigte/r 1):
schul.cloud für eine/n weitere/n Erziehungsberechtigte/n
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